Jagdrecht und Waffenrecht

Rechtsanwalt und Jäger. Ich verstehe Ihre Probleme.

Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, ob Jäger, Sportschütze oder Sammler, steht unter dem Generalverdacht mit legalen Waffen Straftaten begehen zu können. Obwohl im Umgang mit Waffen besonders geprüft und amtlich für geeignet und zuverlässig erachtet, wird ihm ein ungeheures Misstrauen seitens mancher Behörde entgegen gebracht. Politisch ungeliebt stellen sich dem Inhaber der WBK oftmals Hindernisse in den Weg, deren Beseitigung oder Umgehung anwaltliche Hilfe erfordern.

Der kleinste Vorwurf eines strafwürdigen Fehlverhaltens kann dazu führen, dass Ihre Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird. Jedes Strafverfahren sollte von einem Rechtsanwalt begleitet werden, der weiß, welche besonderen Risiken und Fallstricke mit dem Verfahren für Sie als Inhaber einer Waffenbesitzkarte verbunden sind. Kein Rechtsanwalt kann alles wissen. Sie sollten dies bedenken und überlegen, ob Ihnen nicht die Jagd oder der Schießsport die Einschaltung eines weiteren Experten Wert ist.