Jahresabrechnung

Einmal jährlich soll die Eigentümergemeinschaft im Rahmen einer ordentlichen Eigentümerversammlung über die Kosten des vergangenen Jahres und die geleisteten Zahlungen der Miteigentümer abrechnen. Bei dieser Abrechnung werden dann auch regelmäßig verbrauchsabhängige Kosten der einzelnen Wohnungseigentümer abgerechnet (z. B. Heizkosten und Warmwasserkosten). Mit dem Hausgeld oder Wohngeld wurde, wie bei der Miete, eine Vorauszahlung an die Eigentümergemeinschaft gezahlt. Bei der Jahresabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Im Ergebnis kann es daher sein, dass einzelne Miteigentümer Nachzahlungen leisten müssen, andere wiederum Guthaben ausgewiesen erhalten.

Hausverwaltung
Sondereigentum