Immobilienkauf

Sie wollen eine Immobilie kaufen?

Sie wollen eine Immobilie, eine Eigentumswohnung oder einen Bauplatz kaufen.

Beachten Sie die vielen Fallstricke, die sich damit verbinden. Wohnungseigentum ist eine gesetzliche Fiktion von Eigentum. Grundsätzlich erwerben Sie den Miteigentumsanteil von einem Grundstück auf dem die Wohnanlage steht. Mit diesem Miteigentumsanteil ist das Sondereigentum an einer Wohnung bzw. das Teileigentum an Geschäftsräumen verbunden. An allen anderen Flächen und Bauteilen, die nicht im Sondereigentum oder dem Teileigentum von Ihnen oder einem andern stehen, besteht Gemeinschaftseigentum. Mit anderen Worten: Jeder Wohnungseigentümer hat im Verhältnis seines Miteigentumsanteils auch Anteil an den sonstigen Bauteilen. Sie erhalten damit einen Anteil an jedem Ziegelstein, dem Dach, der Heizungsanlage, etc. Um zu erfahren, was Sie tatsächlich kaufen, brauchen Sie Einblick in die Historie des Hauses. Sie müssen alles erfahren was sich aus den Protokollen, dem Grundbuch und sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft ergibt.

Denken Sie beim Kauf an Bodengifte oder sonstige Altlasten.

Wir sollten uns darüber unterhalten, ob es hier nicht sinnvoll ist, einen Gutachter einzuschalten.

Sie wollen sehr viel Geld investieren. Es lohnt sich, durch gute Berater im Vorfeld zu erfahren, was man für sein Geld bekommt.


Gemeinschaftseigentum Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie ...

Hausverwaltung Die Hausverwaltung kann grundsätzlich von den Eigentümern ...

Jahresabrechnung Einmal jährlich soll die Eigentümergemeinschaft...

Sondereigentum Zum Sondereigentum gehören die in der Teilungserklärung ...

Teileigentum Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken ...

Teilungserklärung Die Teilungserklärung ist das "Grundgesetz" der ...

Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan stellt grundsätzlich eine Übersicht...

Gemeinschaftseigentum