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Rechtsanwalt René Moos

Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht

 

Schwerpunkt Beamtenrecht

 

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Erstberatung

Impressum

„Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung.“ *

 

Wir vereinbaren eine Beratungsgebühr in Höhe von EUR 149,00 inkl. MwSt für eine erste mündliche Beratung. Anlässlich dieser Beratung versuchen wir gemeinsam Ihre Probleme zu ordnen und erste Lösungswege aufzuzeigen. Sollte weiterer Beratungsbedarf oder meine Vertretung nach  Außen notwendig sein, sprechen wir  über die möglichen Kosten und eine eventuelle Übernahme durch Ihre Rechtschutzversicherung.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die im Zusammenhang mit Ihren Fragen oder Problem stehen und nehmen Sie sich etwas Zeit. Die Beratung kann bis zu einer Stunde dauern.

 

*  Beschluss des Bundesgerichtshof, vom 3. 5. 2007 - I ZR 137/05

**  Gesetzliche Gebühren: Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch (= Erstberatung) ist im Verhältnis zu einem Verbraucher beschränkt auf maximal EUR 190 zzgl. MwSt ( z.Zt. EUR 226,10) - § 34 RVG. Unter den Begriff des „ersten Beratungs-Gesprächs“ fällt auch ein Telefon-Gespräch. Maßgeblich ist der Rat in Form in eines „Gesprächs“. Unter Gespräch wird der mehrmalige oder längere Wechsel von Rede und Gegenrede, Unterhaltung oder Dialog verstanden. Ein erstes Beratungs-Gespräch dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde. Wird das Beratungs-Gespräch fortgesetzt, zum Beispiel anlässlich eines erneuten Gesprächs- oder Telefontermins, weil der Zeitansatz des Rechtsanwaltes zu kurz war oder er seinen Rat erst nach Durchsicht von Unterlagen, die im Termin nicht vorlagen, erteilen kann, greift die Kappungsgrenze von EUR 250,00 zzgl MwSt ( z.Zt. EUR 297,50). Jede weiter Beratung über die erste Beratung hinaus lässt die nach § 612 BGB ortsüblichen Gebühren anfallen, ohne dass es eines Hinweises des Rechtsanwaltes bedarf. Der Rechtsanwalt kann, wenn der Beratungsaufwand den geschilderten üblichen Rahmen übersteigt, oder der Wert des Gegenstandes der Beratung ( sog. Gegenstandswert) erheblich von dem Üblichen abweicht, auch mit dem Verbraucher Gebühren vereinbaren, die die Kappungsgrenze übersteigen. Die Vereinbarung einer Beratungsgebühr ist auch zulässig, wenn bei Abrechnung nach dem Gegenstandswert niedrigere Gebühren anfielen.

 

Was ist eine Erstberatung und was kostet diese ?