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Der Naturschutz hat zwar seine eigenen Gesetze, wie das Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Landesgesetze. Doch Naturschutz kommt auch in anderen Rechtsgebieten wie den Waldgesetzen oder auch dem Nachbarecht, ja sogar im Baurecht vor.

 

Das Recht des freien Betretens der Natur, d.h. der freien Flächen wie auch der (öffentlichen und privaten) Wälder sind im Naturschutz ebenso verankert wie der Schutz der Landschaft und der diese prägenden Naturdenkmale. Naturschutz muss nicht immer der Wirtschaft entgegen stehen, er spielt aber auf alle Fälle eine große Rolle im Bereich des Kiestagebaus oder beim Betrieb eines Steinbruch.

 

 

Naturschutz

Umweltschutz

Das

 

Bundesimmisionsschutzgesetz, das

Bundesbodenschutzgesetz und das

Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz

 

Sind Kernstücke des Umweltrechts. Kaum ein produzierendes Unternehmen kann heute ohne Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten mehr agieren. Gerade der Bodenschutz hat heute einen erheblichen Stellenwert. Nicht nur der Käufer einer Immobilie, auch der gewerbliche Mieter muss sich im Vorfeld darüber klaren sein, wo er sein Unternehmen ansiedelt.