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Rechtsanwalt René Moos

Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht

 

Schwerpunkt Beamtenrecht

 

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Erstberatung

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Schulrecht

Innerhalb meines Schwerpunktes Schulrecht berate und vertrete ich Sie vor allem zu folgenden Problemen.

 

Ihr Kind wurde nicht versetzt? Alles ist an einer Prüfung gescheitert?

 

Ich werde Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob die Prüfung rechtswidrig war und eine Versetzung noch möglich ist.   

 

Ihr Kind wurde vom Unterricht ausgeschlossen?

 

Eine Schulleitung hat die Möglichkeit und unter bestimmten Umständen auch die Pflicht, einen Schüler für eine bestimmte Zeit oder endgültig von der Schule auszuschließen. Dieses ist aber an enge Voraussetzungen, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und die korrekte Ausübung des Ermessens geknüpft. Jede Ordnungsmaßnahme kann die erste Stufe eines solchen Schulausschlusses sein. Häufiges Nachsitzen oder bereits die Anordnung eines befristeten Ausschlusses vom Unterricht sollten hinterfragt werden.  

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